Zu den Kirchenbüchern in Elben und Elberberg[1]
1. Die Kirchenbuchführung
am Beispiel unserer Landeskirche
Für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wurde 1973 in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Familienkunde ein heute vergriffenes und in Teilen auch nicht mehr ganz aktuelles Kirchenbuchverzeichnis[2] veröffentlicht. Daraus kann man ersehen, dass in einigen Kirchengemeinden noch Kirchenbücher aus der Zeit vor dem 30-jährigen Krieg vorhanden sind, in vielen Gemeinden diese Überlieferung jedoch erst im oder nach dem 30-jährigen Krieg beginnt.
Bereits in vorreformatorischer Zeit werden Kirchenbücher geführt. In den reformatorischen Ordnungen des 16. Jh. werden zunächst Taufregister (1566), später auch Trauregister (1573) und Sterberegister (1657) vorgeschrieben.[3]
Die Eintragungen in die Kirchenbücher dokumentieren nicht nur die Personenstandsfälle, sondern auch die Einkommensituation der Pfarrstelleninhaber. Für die Amtshandlungen erhielten die Pfarrer als Teil ihrer Dienstbesoldung eine Gebühr, die im ältesten Kirchenbuch bei den Eintragungen gelegentlich mit aufgeführt ist.
Die bei der Kirchenbuchführung anfallenden Gebühren werden z.B. in § 11 der sog. Katastervorbeschreibung Ippinghausens von 1788[4]dokumentiert, die im Staatsarchiv aufbewahrt wird und die beispielhaft auch für die hiesige Situation sein dürften. Der in Wolfhagen wohnende und für Ippinghausen zuständige Pfarrer erhob die folgenden Gebühren[5]:
An Accidentien aber bekommt derselbe
- Von einem Ehe-Protocoll 8 alb. [=Albus],
- Von Proclamation und Copulation eines Brautpaars 1 Rtlr. [Reichstaler] und ein Huhn und ein Schnupftuch,
- …,
- …,
- Von einer Kindtaufe a) eines unehelichen 1 Rtlr., b) eines Ehelichen 7 alb.,
Wenn ledige Personen zu Gevater stehen, so verlangt der Prediger 1 Huhn, welches aber nicht eingestanden wird,
- von einem Conformanden 7 alb.,
- vom Begräbnis a) eines Alten 1 Rtlr., b) eines Jungen 2/3 Rtlr. …
Für 1807 ist aus Altendorf eine ähnliche Liste zur Pfarrerbesoldung bekannt.[6]
Das Archivwesen der Landeskirche ist kürzlich im Archivgesetz sowie in ergänzenden Archivpflege-, Benutzungs- und Gebührenordnungen[7]geregelt worden. Nach § 2 dieses Archivgesetzes zählen die Kirchenbücher zu den besonders zu schützenden Archivalien. Deshalb hat man vor wenigen Jahren begonnen, kirchenkreisweise die vorhandenen Kirchenbücher auf Microfiche zu verfilmen.[8] Künftig besteht also die Möglichkeit, daß Familien- und Ahnenforscher nicht mehr die alten Kirchenbücher benutzen müssen, sondern sie – auch zum Schutz dieser wertvollen Bände – auf die Filme und Lesegeräte im kirchlichen Rentamt oder im Landeskirchlichen Archiv Kassel verwiesen werden.
Auch im Kirchenkreis Wolfhagen ist inzwischen die komplette Sicherungsverfilmung aller älteren Bestände der evangelischen Kirchengemeinden bis zum Jahr 1876 durchgeführt worden.[9]
am Beispiel der Kirchengemeinden Elben und Elberberg (Elbenberg)
Zur Pfarrei Elben gehörten im 19. Jh. neben der Muttergemeinde Elben (1835: 545 Ew.) und der eingepfarrten Gemeinde Elberberg (1835: 344 Ew.)[10] auch der bis 1928 als eigenständige Kommunalgemeinde bestehende Gutsbezirk Elberberg[11] sowie die Vikariatgemeinde Altendorf und die Filialgemeinde Naumburg. Die Personenstandsdaten der beiden letztgenannten Orte sind in gesonderten Kirchenbüchern aufgeführt, sie sind nicht Gegenstand der heutigen Betrachtung.
Die wichtigste Quelle für das Projekt eines Einwohner- und Familienbuches sind die örtlichen Kirchenbücher. Das älteste vorhandene Kirchenbuch für Elben und Elberberg enthält nach der Beschriftung auf dem Buchdeckel Angaben der Jahre 1635-1729. Es reicht also bis etwa in die Mitte des Dreißigjährigen Krieges zurück. Tatsächlich sind jedoch die ältesten Eintragungen erst aus 1636. Es wird von einem noch älteren Kirchenbuch berichtet, das jedoch in den Wirren jenes Krieges verloren ging, als der damalige Lehrer Samuel Frank mit der Dorfbevölkerung vor heranrückenden Soldaten in die Festung Kassel floh.
Der jetzt älteste Band wird an einer Stelle als das “alte gestümmelte Kirchenbuch” bezeichnet, es muß sich einmal in einem erbarmungswürdigen Zustand befunden haben. Bei einer späteren Bindung hat man aus nicht erklärbarem Grund die chronologische Reihenfolge der Eintragungen vertauscht; das ist der Zustand, in dem sich das älteste Elbener und Elberberger Kirchenbuch heute darstellt.
Auch die beiden Kirchenbücher für 1729-90 und für 1791-1830 sind für Elben und Elberberg gemeinsam geführt worden. Von 1830 bis 1966 werden die Bücher für beide Orte getrennt geführt, im Zuge der kommunalen Gebietsreform wird das Kirchenbuch ab 1967 wieder gemeinsam für beide Orte geführt.
Im einzelnen sind es die folgenden Kirchenbücher:
- Kirchenbuch Elben und Elberberg 1635-1729, darin auf S.387ff. Numeri et Nomina meorum Auditorium [1646],
- Kirchenbuch Elben und Elberberg 1729-1790,
- Kirchenbuch Elben und Elberberg 1791-1830,
- Trauungsbuch Elben 1830-1924,
- Trauungsbuch Elberberg 1830-1966,
- Trauungsbuch Elben 1924-1966, Elbenberg 1967ff.,
- Taufbuch Elben 1830-1889,
- Taufbuch Elben 1889-1966, Elbenberg 1967ff.,
- Totenbuch Elben 1830-1910,
- Totenbuch Elberberg 1830-1966,
- Totenbuch Elben 1911-1966, Elbenberg 1966ff.
Ergänzt werden die Angaben in den Kirchenbüchern durch die sog. Elberbergischen Eheprotokolle[12] bzw. Eheberedungen, die bei dem buttlarischen Niedergericht und später vor dem Justizamt Naumburg geführt wurden.
Wenn man untersucht, wie das Kirchenbuch geführt wurde, stellt man recht bald fest, daß es nicht alle Personenstandsdaten und kirchlichen Amtshandlungen des Ortspfarrers enthält, die während seiner Amtszeit hätten eingetragen werden müssen. Es ist festzustellen, daß die Personenstandsfälle nicht vollständig eingetragen sind. Da berichtet z.B. Pfarrer Wagner über seinen Vorgänger, den Pfarrer Bartholomäus Thomas: “All die Weil in meines antecessoris Ehrn. Bartholomai Thomae Verzeichnüssen viell vergessen, weil selbiger Ao. 1641 eine Collecte vor die verderbten Pfarrer zu sammeln, verschicket worden, und die Vicariis dis protocoll von s. hausfrawen nicht bekommen konnten, was mir aber bewust gewesen, habe ich uffgezeichnet. Wie solches pag. 349, 350 & 351, 52, 53, 54 et 55 zu sehen” (Kirchenbuch, S.384ff.).
An anderer Stelle wird die Erklärung der lückenhaften Kirchenbuchführung noch einmal wiederholt: “Anno 1641 ist wegen getaufften Kindern keine Nachricht weilen Ehrn Bartholomäus Thomas zu derozeit Pfarrer alhiero von unser gnädigen Fürstin u. Fraw den Armen verderbten Pfarrern zum besten in Hollandt und nacher Dantzig geschicket, woselbst eine steuer zu colligiren, und ist von den vivariis nichts uffgezeichnet noch hinterlasen worden” (Kirchenbuch, S. 350).
Auch in den Jahren 1700 und 1701 sind die Eintragungen lückenhaft, da Pfarrer Hartmann wegen Ehebruchs vom Dienst suspendiert war. Sein Nachfolger Brombsenius hat nach eigenen Erkundigungen Nachträge gefertigt. Brombsenius klagt, sein Vorgänger habe alle Dokumente behalten“und nichts herausgegeben als dies schmutzige Kirchenbuch, das fast nicht des Namens wert ist, weil H. Hartmann so neglige gewesen und nicht einmal die Namen der getauften Kinder eingeschrieben” (Kirchenbuch, S.166). Und an anderer Stelle klagt er: “So nachlässig sind von H. Johann Wilhelm Hartmann die Namen der Getauften eingeschrieben, daß gar viele nicht nur ausgelassen, sondern auch viele Namen dazu falsch eingeschrieben sind” (Kirchenbuch, S. 59). Aus späteren Jahren fehlen die Sterberegister der Jahre 1718, 1722-1726 und 1729.
Fehlerhaft sind immer wieder die Altersangaben bei Heirats- und noch mehr bei Sterbeeintragungen, die oft um Jahre von den Geburtseintragungen abweichen. Es kann nur vermutet werden, dass diese auf Rechenfehlern oder auf Verwechselungen mit den Eintragungen gleicher Namensträger beruhen.
Ein häufig auftretender Fehler steht in Verbindung mit der lateinischen Schreibweise der Monatsnamen. So wird z.B. für Oktober oder “Octobris” geschrieben “8.bris”. Bei lateinischer Aussprache dieser Schreibweise kann kein Irrtum über den Monatsnamen aufkommen. Wenn man aber aus Unkenntnis der lateinischen Schreibweise die Abkürzung gleichsetzt mit dem 8. Monat, sind Fehler unvermeidlich. – Auf die Dokumentation der einzelnen Fehler wird in der vorliegenden Arbeit verzichtet.
Zur Technik der Kirchenbucheintragung ist zumindest für das 18. Jh. zu vermuten, dass der Pfarrer die Personenstandsdaten zunächst auf Zetteln notiert hat, bevor Eintragungen in das Kirchenbuch erfolgten. So konnte es geschehen, dass im Taufregister des Kirchenbuch II, S.188 dem Taufeintrag vom 10.4.1791 ein Eintrag vom 20.2.1791 folgt! Und im gleichen Kirchenbuch ist zwischen die Seiten 114 und 115 ein Zettel mit einer Einzeleintragung eingeheftet.
Auch bei der Namensgebung ist es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Im Kirchenbuch II, S. 106 notiert der Pfarrer nach dem Taufeintrag vom 11.3.1761: “NB. Ich muß dieses zur Nachricht für meine dereinstigen Amts Nachfolger anmercken, daß die Väter bey bestellung der Taufe ihrer Kinder durchgehends versichern, es solle das Kind nach dem nahmen des Pathen genant werden, welches aber nachdem, wenn die Taufe wirkl. vor sich geht, öfters anders ausfällt, welches dann änderungen und ausstreichungen in dem Taufprotocoll nach sich ziehet, die sonst keinem ordentl. Lehrer anzeigen könten.”
Trotz aller berechtigten Klagen der Pfarrer ist gleichwohl festzustellen, dass die Kirchenbücher eine unersetzbare Quelle für die örtliche Familienforschung sind. Nur mit ihrer Hilfe kann für die letzten 350 Jahre mit Sicherheit für den interessierten Familienforscher sachkundig Auskunft gegeben werden, seit wann die Familie im Ort wohnt, wo die Familie herkommt und in welchen sozialen und familiären Verhältnissen frühere Generationen gelebt haben.
Als Informationsquelle geht ein Kirchenbuch damit weit über das hinaus, was eine mündliche Überlieferung oder die Sachakten in Archiven aussagen können.
2. Die Kirchenbücher als Quelle der Ortsgeschichte
Große Kriegsereignisse haben in der Geschichte eines Dorfes Spuren der Erinnerung hinterlassen, zu denen sich auch in den Kirchenbüchern z.T. ergreifende Schilderungen finden. Hier ist in erster Linie der Dreißigjährige Krieg 1618-48 zu nennen und dabei insbesondere das Jahr 1640:
- Ein Ludewig KÖNIG wird 1640 auf der untersten Ochsenwiese [nahe der späteren Schlagmühle] begraben, also nicht auf dem Kirchhof.
- Im gleichen Jahr wird ein Meister Reinhardt MÖLLER von den Keyserlichen in der Claus gestochen, starb 8 tage hernacher und liegt zu Waldeck begraben.
- Und über den buttlarischen Förster Hans BORNEMANN wird ebenfalls aus 1640 berichtet, daß er in Kassel verstarb: … liegt zu Cassel begraben, wohin er mit frucht zu verkauffen neben andern nachbahren gezogen und nicht weilen die Keyserlichen so schleunig Ins landt wie Hewschrecken gefallen, wieder nacher haus kommen können.
Vor durchziehenden Heeren flüchteten die Menschen also damals aus Elben entweder nach Kassel, das während dieses Krieges nicht eingenommen wurde, oder nach Waldeck.
Im Siebenjährigen Krieg 1756-63 ziehen englische Soldaten durch die Dörfer und hinterlassen hier ihre Spuren:
- Jonathan OSBORN, ein englischer Soldat…, welcher beym marsch kranck auf dem Elberberge zurückgeblieben, wird hier am 1.3.1761 beerdigt.
- Ein James MURRAY, von Geburt ein Schottländer, ein bedienter von Sr. Excellenz d. H. General-Lieutn. Mostyn, welcher einige Tage mit seinem unterhabenden Regiment auf dem marsch dahier still gelegen, wird am 16.2.1761 in Elben begraben.
Im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg 1776-83 waren bekanntermaßen hessische Truppenkontingente auf Seiten der Engländer an den Kämpfen beteiligt. Auch aus Elben und Elberberg nahmen hieran mindestens 19 junge Männer teil[13], die nicht nur den landgräflich hessischen Truppenkontingenten angehörten. Ein Jost Henrich FISCHER wird als ehemaliger Soldat im 4. Btl. des Waldeckisch-Holländischen Regiments aufgeführt.
Eine ausführliche militärische Laufbahn kann auch Johann Henrich PILGER aufweisen: Er ist 1779 mit Christina Elisabeth Würzer verlobt, die im September 1779 eine uneheliche Tochter zur Welt bringt. Im Presbyterial-Protokoll vom 14.7.1779 ist ein Hinweis auf den Vater erhalten geblieben: Sie bekannte, daß der Feldjäger Ericus Pilger der Thäter sey, welcher sich vor dem Abzug nach America mit Ihr habe wollen copuliren lassen.Nach der Rückkehr heiratet er 1784 seine Braut. An verschiedenen Stellen des Kirchenbuches wird er 1778 als holländischer Soldat, 1779 als Feldjäger in Amerika, 1784 als gewesener Feldjäger und später als ziegenbergischer Forstläufer genannt.
In den napoleonischen Kriegen 1812/15 sind wieder einige Männer aus dem Dorf beteiligt.
- Der Leineweber Adam SIPPEL, 1810 Husar im 2. Kgl. Husarenregiment, ist im Rußlandfeldzug geblieben.
- Ein Conrad Werner FISCHER nahm mit der westphälischen Armee ebenfalls am Rußlandfeldzug teil und blieb zunächst verschollen. Erst 1837 kann das Kurfürstliche Kriegsministerium/ Abteilung für die allgemeinen Armen-Angelegenheiten den Angehörigen mitteilen, daß er als westphälischer Soldat in den Jahren 1812 und 1813 im Hospital zu Saratow gestorben ist. Wie er nach Saratow, den Hauptort im Siedlungsgebiet der Wolgadeutschen verschlagen wurde, ist noch ungeklärt.
Zum Religionswesen
Nicht im Kirchenbuch, aber in anderen Archivalien wird das Schicksal des evangelischen Stadtschreibers Johannes KAUDELBACH aus Naumburg überliefert. Da er nach der Gegenreformation des Mainzer Erzbischofs in Naumburg 1612/15 am evangelischen Glauben festhielt, mußte er 1616 Naumburg verlassen. Zunächst zog er nach Wolfhagen, 1623 wird er im Fruchtregister Niederelsungen genannt,[14] 1624/25 ist er buttlarischer Verwalter auf Elberberg,[15] 1626 ist er Lehrer an der Schule in Niederwildungen und ab 1632 Pfarrer in Altwildungen, wo er am Sonntag Laetare 1670 stirbt.[16]
Die Abgrenzung der ganz überwiegend evangelisch-reformierten Dörfer Elben und Elberberg zur benachbarten katholischen Bevölkerung war deutlich und bis in unser Jahrhundert hinein Gegenstand kirchlicher Beobachtung.
Als der boyneburgische Diener und Verwalter auf dem Elberberg, Valentin REICHMANN, hier stirbt und wegen seines katholischen Glaubens am 5.9.1646 in Naumburg begraben wird, notoert der hiesige Pfarrer: Valentin Reichman Boyneburgischer diener ein Papist ward am 5. September 1646 nach der Naumburg begraben, mit Klocken und gesang bis bey den steinernen steg begleitet, jenseits aber von s. beichtvatter den Mespfaffen und schülern angenommen, der Elbische pfarrher ging uff bitt der wittib neben der gemein bis dahin mit, nach geendeter leich sermon hielt er vor dem Kirchhoffe bey den schlag im Nahmen der Wittib eine dancksagung und bekam pro labore 5 Kopfstück, diesmahl mit gegangen und nimmermehr, seitmahl die papistische ceremonium viel zu ärgerlich gewesen.
Bei gemischtkonfessionellen Ehen wird mit den Eheleuten die religiöse Erziehung der Kinder erörtert. Als der katholische Knecht Joseph Hildebrand 1778 sich mit der hiesigen Catharina Elisabeth Kurz verheiraten will, gelobten die Eheleute gemaß Konsistorialbefehl vom 5.6.1778,falls sie Gott mit Kindern segnen sollte, selbige ohne Unterschied des Geschlechts in der reformierten religion erziehen zu lassen.
Als die aus Elben stammende Anna Christine Hagemeier, Witwe des Kaiserlichen Leutnants GROTHARD, hier 1802 58-jährig stirbt, wird im Kirchenbuch vermerkt: diese person ist in Elben gebohren und in der reform. Religion alhier confirmirt, im 7-jährigen Krieg hat sie sich an einem Francosen gehangen, welcher darauf in Kayserl. Diensten gegangen und Lieutnant geworden, da sie dann auch von ihrem Glauben abgefallen und Römisch Catholisch gewesen und hier gestorben ist.
Die Einhaltung des evangelischen Glaubens zu überwachen war Aufgabe des Pfarrers und des Presbyteriums, der Kirchenältesten. Mit einem Fall von Goteslästerung mußte sich der Kirchenvorstand während des 30-jährigen Krieges in 1643 beschäftigen: “Lenen, Hansen Schmidts Eheweibe, wardt vorgehalten, undt auß Gottes Wort ernstlich verwiesen, daß newlich alß unser hessische Völker underm General Major Heischen fortgezogen, undt durch dieselbige ihr wohnhauß ubell zugerichtet gewesen, sie under anderm auch diesen erschröcklichen fluch von sich hören lassen, sie wollte daß nuhn donner und Hagell vollendts in ihr Hauß einschlägen.
Welche zwar dieses nicht allerdings gestehen wollen, doch in ihrem gewissen vorzeuget, sich darin ercläret, daß solches wegen des vielfältig erlittenen Schadens und daraus entstandener Ungedult ihr vorgemelter fluch wohl endfahrn seyn möchte, wolte derowegen zu forderst Gott im Himmel undt neben demselben alle die, so sie geärgert ums Verzeihung gebetten, undt sich hinfüro alles fluchens, Schworens undt Gotteslästerns zuendhalten, hiermit zugesagt haben.
Worinnen das Presbyterium ihr gewillfahret, undt mitt ernster trewhertziger Vermahnung vor diesmahl hatt ahn heim gehen lassen.”
An einer anderen Stelle ist ein Fall von vermuteter Zauberei dokumentiert: Als am 25. April 1666 der achtjährige Johannes BALBE stirbt, merkt der Pfarrer im Kirchenbuch dazu an: Joh. Joh. Balbe einig Sohn uxor Kunna hat 1o Wochen an einem Stück gelegen soll bezaubert gewesen sein.
Konventionen und soziale Anerkennung bestimmen nicht nur das Leben, sondern gehen darüber hinaus, z.B. in der Form der Beerdigung. Dazu ein Beispiel aus dem Jahr 1757 zur Beerdigung des Johannes Möller, der oben an die Kirchhofsmauer in der stille eingescharrt worden ist, ein Mann, welcher nicht allein sein Haus und Güther, sondern auch seine Kinder verlassen, und sich etliche jahr nacheinander zur Naumburg, ohne unßern öffentl. Gottesdienst binnen solcher zeit zu besuchen, oder das heil. abendmahl zugebrauchen.
Im Kirchenbuch wird über zahlreiche Unglücksfälle berichtet. Mehrere Todesfälle durch Ertrinken sind festgehalten.
- Am 22.6.1757 wird Johann Adam LIPPE begraben, welcher unglücklicher weise in der angeschwollenen Elbe ertruncken, und dessen cörper erst den andern tag gefunden wurde, aetatis 8 jahr 9 wochen.
- Am 25.7.1808 stirbt der 5-jährige Justus Henrich BOTT: dieses Kind hat das traurige Schicksal zu ertrincken gehabt. Gegen 5 Uhr Nachmittags ist es aus dem Wasser behälter beym Brauhaus, wo es 1/2 stunde zuvor noch dabey geweßen, ertruncken und tod gezogen worden.
- Der Kutscher und Gastwirt Carl RETTBERG hat sich in der Nacht vom 29ten auf den 30ten Septembr. [1894] In unzurechnungsfähigem Zustand im Teich unter der Hardt ertränkt.
Zahlreiche Unglücksfälle ereignen sich im Zusammenhang mit einem Hausbau; diese Nachrichten sind zugleich ein wichtiger Hinweis für die Baugeschichte des Dorfes.
- Johann Siegfried SCHADE ist am 28.12.1811 auf der Scheur auf dem Adel. Hof beym Anlegen eines Gebäuds zum Dreschen plötzlich umgefallen und verschieden.
- Der Zimmergeselle Christian HEINEMANN aus Heimarshausen wird 1819 39-jährig begraben. Dazu das Kirchenbuch: Verlor am 22. Mittags 12 Uhr bey Hebung eines, denen Herrn Gebrüder von Buttlar zu Elberberg gehörigen Wohn- und Brennereigebäudes dahier durch das Herunterfallen eines Strickes, welcher sich bey dem Aufheben gewendet, den Hebern aus den Händen und von den Schultern gewichen, und ihm auf den Kopf gestürzt war, plötzlich sein Leben.
Unglücksfälle mit Pferden werden mehrfach erwähnt:
- 1730 wird Ludwig MÖLLER begraben, Dienstknecht bey dem H. Schultheiß Hagelgans, so von seines Herrn Pferd geschlagen worden.
- Und der 20jährige Johann Henrich KNIELING hatte den 5. das Unglück gehabt unter die Pferde zu kommen, wodurch ihm das linke Bein zerquetscht worden, ohngeacht der von dem Rgts. Chirurgo Behr bey Prinz Friedr. Dragoner gehörig verbunden ward; so ist jedoch der Brand dazu kommen, an welchem er sterben mußte; er wird am 15.7.1802 begraben.
Von dem tragischen Unglücksfall des Schmieds und Witwers Johann Henrich GIBHARD, der kurz vor der zweiten Eheschließung tödlich verunglückte, wird im Kirchenbuch ausführlich berichtet: der tod dieses Mannes ist in mehr als einer absicht traurig und bedenklich, denn er hatte sich mit des Schneiders und Kirchensen. Mstr. J.Jacob Förster auf dem Elberberge ehel. älteste Tochter Anna Catharina nicht allein versprochen, sondern es war auch die öffentliche proclamation bereits zum 3.ten und letzten mahl geschehen, und die folgende woche solte die copulation dieses brautpaares vor sich gehen. Allein auch hier traf das bekante sprüchwort ein, der mensch denkt und Gott lenkt. Denn in der Nacht vom 2.ten auf den 3.ten dito gegen 12 Uhr, stürzte die hütte, worin selbiger nebst dem alten Schäfer J. Henrich Dürr und dem gewesenen soldaten Johannes Lippert bey dem tages zuvor angezündeten Kohlenhaufen auf dem alten walde wache halten wolte, plötzlich ein (vermutlich weil sie nicht recht befestigt gewesen) und bedeckte alle drey, doch mit dem unterschied, daß letztere zwar etwas beschädigt, sich aus dem schutt noch gerettet, ersterer aber, weil die Last der scheit fürnemlich auf ihm gelegen, jämerlich um sein Leben gekommen….
Auch bei häuslichen Verrichtungen kommt es gelegentlich zu tragischen Unglücksfällen:
Bei der Witwe Anna Gertrud HEHR kann das genaue Todesdatum nicht mehr ermittelt werden, weil selbige am 26. des morgens vor 4 Uhr auf der Scheuer tod liegend gefunden wurde. Ohne Zweifel hat sie, da sie einige Nächte auf dem Heuboden geschlafen, herunter gehen wollen, hat aber der luche verfehlt und sich tod gestürzt..
Unglücksfälle von Kindern:
- Der 3-jährige Johann Conrad WINTERBERG verunglückt im September 1655 tödlich: dis knäblein hat einen teige trog uff sich gezogen worinnen mehl & wasser zusammen geseuret gewesen und ist hierunter ersticket.
- 1746 hat die 11-jährige Johanna Margaretha ERNST einen irdenen Topfe mit suppe von dem feur über sich geschüttet, und den gantzen leib trauriger weise verbrant, nachdem sie fast ein halbes jahr in einem erbärmlichen Jammer-stande zugebracht; sie wurde am 18.1.1746 begraben.
- Die 3-jährige Anna Catharina PETER hat sich am 16.9.1772 an einer aus unvorsichtigkeit hingestellten siede heißen suppe tödlich verbrant gehabt.
Weitere Unglücksfälle seien hier beispielhaft aufgeführt:
- David Emmelhenn ein Kind von 7 Jahren und 25 Tagen, ist am 28.1.1668 begraben worden. Dies Kind ist … in Johannes Pfannkuchen Hause uffm Elberberge, da die Mutter neben andern mit Nachbarn zu Merxhausen uffm Begräbnis gewesen, von einem Jungen Henrich Gläntzer von Balhorn bürtig, so bei Johannes Pfannkuche gedienet, mit Geschrot zum Maule und Halse hinein geschossen worden, hat ganze 14 Tage nichts können einbringen und sterben müssen. Und ist der Täter ausgerissen.
- Der Johann Henrich LIPPE wird 1754 vom Blitz erschlagen: … den 17. [Mai] nachmittags, da er vom Acker nach hauß gehen wollen, von einem Wetterstrahl getroffen, und auf der stelle getödtet worden…
- Jacob THÜRE wird 1702 vom hiesigen Förster getötet: der älteste dieser Gemeine Jacob Thüre, welcher vom Förster unversehens, als welcher sich berauschet und die Flinte losgehn liß, erschoßen und kein unfall … gewesen, war alt 69 Jahr.
Zahlreich werden menschliches Leid und körperliche Gebrechen im Kirchenbuch dokumentiert:
- Der 25-jährige Johannes GEISSEL, der alten Annen Sohn, so gantz lahm und krum auch zugleich sinloß und ohne verstant gewesen, hat auch den gebrechen gehabt und an der itzigen graßierenden rothen ruhr gestorben.
- Caspar MÖLLER, 20-jähriger Sohn des Hirten Bertold M., ist anfangs ein gesund Knabe gewesen und endlich zum gröpel [Krüppel] worden. Hatt viel ausgestanden. …
- Als Anna Martha KEßLER 1719 ein uneheliches Kind zur Welt bringt, wird im Zusammenhang mit ihrer Kirchenbuße festgehalten, daß sieeine wunderbare misgeburt brachte, so nach Kassel in die Kunst Kammer gestellet wurde.
Das Eherecht ist bis in das 19. Jh. hinein eine Angelegenheit der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Werden in einer Gemeinde uneheliche Kinder geboren, sind regelmäßig Kirchenbußen verhängt worden, nachdem sich die Kindesmutter und – wenn bekannt- auch der leibliche Vater zuvor gegenüber dem Kirchenvorstand verantworten mußten. Wenn der leibliche Vater im Kirchenbuch nicht genannt wird, besteht gleichwohl die Möglichkeit, ihn zu identifizieren, falls im Zusammenhang mit der Kirchenbuße im Presbyterial-Protokoll[17] eine entsprechende Angabe überliefert ist.
In den unruhigen Kriegszeiten gab es zahlreiche Übergriffe der Soldaten:
- 1647 sagte Martha SPIEL vor dem Kirchenvorstand aus und nahms uff ihr gewissen und seligk[eit], sie wehre von soldaten im bergerfelde gezwungen worden welchs man glauben müssen.
- Anna Catharina BOTT ist 1761 unweit Balhorn von einem englischen Dragoner gewaltsamer weise angegriffen und zu seinem schändl. willen gezwungen worden, aus welcher unzucht denn diese uneheliche frucht (welches die dritte ist) entstanden, folglich ist der Vater dem nahmen nach unbekant.
- Und Magdalena DEYN versichert 1768, daß sie unterwegs zwischen Königshagen und Heimarshausen angegriffen worden von einem unbekannten Kerl, den sie für einen hessischen Soldaten angesehen.
- Über Catharina Elisabeth BRUCHHEUSER wird 1771 eine Kirchenbuße verhängt, weil dieses Mensch nicht allein vor etlichen Jahren allschon mit einem Knecht von Gleichen ein uneheliches Kind, so noch dato am Leben, erzielet, sondern auch mit dem genannten Lauer, unter dem Vorwande, daß selbiger den Heirats-Consens erlangt, und sie ehelichen werde, jahr und tag in ärgerl. leben zugebracht, so hielte der Pfarrer, vor der bußabnehmung, ein kurtze rede über Luc. VII: 36- ti…
3. Kirchenbücher und Familienforschung
Die Familien der Grundherren
Angehörige der Familie der örtlichen Grundherren „von Elben“ findet man nicht im Kirchenbuch, da sie bereits 1535 im Mannesstamm ausgestorben ist. Im Kircheninnenraum weist noch heute unterhalb des Patronatsstandes die Grabplatte mit Elb‘schem und Hatzfeldischem Wappen auf den am 15.6.1535 verstorbenen Kurt von Elben als Letzten der Familie hin, der in der Kirche angeblich bestattet worden ist.
Bislang weniger bekannt ist das weitere Schicksal der Witwe des Konrad v.Elben: Catharina v.Hatzfeld hatte zunächst ihren Witwensitz in Elben und wurde in 1539 mit “dem Gräflichen Witwer” Graf Philipp IV. von Waldeck (1493-1574) aus der Älteren Wildunger Linie vermählt. “Sie hatte aber so wenig in erster als zweiter Ehe ein Kind und starb 1546 den 30. April, den Tag vor Walpurg, in dem Schloß Numburg, eines schnellen Todes; denn sie war Abends über der Mahlzeit ganz gesund, als ein Schlagfluß ihr plötzlich die Sprache benahm, und sie bald darauf verschied. Ihr Leichnam wurde in der Stadtkirche zu Naumburg beerdigt.[18]
Zahlreich sind die Angaben zur Familie von Buttlar im Kirchenbuch, auch wenn sie zunächst ihren Familiensitz und später das Familienbegräbnis in Kirchberg hatte. Beispielhaft sei dazu die Anmerkung im Sterberegister zu Oberschenk Wilhelm Rudolph v.Buttlar aus 1795 zitiert: Er ist morgens nach 8 Uhr unter dem Geläute aller Glocken in einem Trauer Wagen von Elberberg nach Kirchberg gebracht und an demselben Tage in der Adeliche Gruft daselbst unter einem ansehnl. Traur conduct beygesetzt worden.
Dessen Sohn Florentz Carl Friedrich Wilhelm v.Buttlar starb knapp 25jährig: …ist am 11.April 1793 beym Ausfall der Francosen aus Maynz blessirt und bald darauf da ihm das Bein abgenommen ward, verschieden. War Lieutnant unter den Leib Dragonern.
Zu den örtlichen Familien
Bei den bürgerlichen Familien sind gelegentlich Hausnamen[19] überliefert, deren Herkunft heute kaum noch bekannt oder erklärbar sind. In der Familie MEYER ist z.B. der Hausname „Prager“ überliefert. Dieser geht auf den Tischlergesellen und späteren Schreinermeister Sebastian MEYER zurück, der 1775 in Prag geboren war und 1806 sich verheiratete.
Für die Familienforschung sollen beispielhaft einige Familiennamen und das Jahr ihrer ersten Erwähnung im Kirchenbuch aufgeführt werden, sofern die Familie schon vor 1800 hier ansässig gewesen ist:
Bernhardt 1672,
Bott (1534)
Burghardt 1657
Crede 1755
Derx 1644
Eubel 1743
Fischer 1698
Förster 1718
Gallinger 1793
Gissel (1557)
Helferich 1773
Herzog 1792
Klapp 1719
Knatz (1626)
Knieling 1773
Lippe 1673
Meyer 1640
Reitze 1776
Ritte 1669
Ritter 1701
Schäfer 1646
Schotte 1716
Seidler 1775
Thüre 1646
Weinrich (1612)
Aus der Durchsicht und Bearbeitung der Kirchenbücher für die letzten 350 Jahre ergibt sich recht schnell die Erkenntnis vom Werden und Vergehen von Familien. Es gab viele Familien, die in den vergangenen Jahrhunderten zahlenmäßíg stark und auch bedeutend für den Ort gewesen sind, die später entweder fortgezogen oder in anderen Familien aufgegangen sind und deren Namen heute keiner mehr kennt. Das gilt nur für den Zeitraum der letzten 350 Jahre. Wieviel größere Umbrüche und Veränderungen werden sich dann in der Zeit vor dem 30jährigen Krieg ereignet haben, welche Familien werden damals die Geschicke des Dorfes bestimmt haben, deren Namen heute nicht oder vielleicht nur noch lückenhaft dokumentiert sind ?[20]
Einwohnerverzeichnis
Wir betrachten mit den Kirchenbüchern also nur einen ganz kleinen Ausschnitt der Familiengeschichte in unserem Ort.
Gleichwohl – diese Quelle sollte man auswerten. Und so besteht die Absicht des Geschichtsvereins Naumburg und der Evangelischen Kirchengemeinde Elbenberg, diese Daten für den Zeitraum von 1636 bis 1900 in einem sog. Einwohnerverzeichnis zu veröffentlichen. Während im benachbarten Waldeck seit Jahrzehnten sog. Ortssippenbücher herausgegeben werden und für das benachbarte Kirchberg[21] kürzlich ein Einwohnerverzeichnis erschienen ist, fehlt für die Orte im Elbetal eine familiengeschichtliche Aufarbeitung der Kirchenbücher.[22]
Ziel dieser Auswertung ist die Feststellung der bis heute in Elben und Elberberg wohnhaft gewesenen Bevölkerung. Es werden hierbei auch solche Personen aufgeführt, die nur kurzfristig hier ansässig gewesen sind wie z.B. landwirtschaftliche Hilfskräfte, Dienstpersonal oder wandernde Gesellen, sofern sie im Kirchenbuch als Abendmahlsteilnehmer, Paten oder als Partner einer unehelichen Verbindung aufgeführt worden sind.
Die Einzelangaben sind im Einwohner- und Familienbuch nach Möglichkeit im Familienverband dargestellt; die Familiennamen hierbei in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Innerhalb eines Familienverbands werden die Eheschließungen in chronologischer Reihenfolge aufgeführt, beginnend mit der frühesten Erwähnung.
Der jeweilige Eintrag einer Familie beginnt mit dem Datum der Eheschließung. Ab Einführung der Zivilehe werden die Daten der zivilen und der kirchlichen Trauung, durch “/” voneinander getrennt, nebeneinander aufgeführt. Das Datum der zivilen Eheschließung wird zuerst genannt. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß Ziviltrauungen erstmals z.Zt. der westphälischen Regierung in den Jahren 1808-13[23] gemäß Constitution des Kgr. Westphalen vom 7.12.1807 durchgeführt wurden, da im dortigen Art. 45 der Code Napoleon als bürgerliches Gesetzbuch ab dem 1.1.1808 vorgeschrieben war.[24] Dies blieb jedoch eine rechtsgeschichtliche Episode. Der noch heute geltende Vorrang der Ziviltrauung wurde durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9.3.1874 eingeführt. Darin war in § 1 geregelt: “Die Beurkundung der Geburten, Heiraten und Sterbefälle erfolgt ausschließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten mittels Eintragung in die dazu bestimmten Register.” Gemäß § 55 trat dieses Gesetz mit Wirkung vom 1.10.1874 in Kraft.[25] Ab dem Jahr 1874 können somit ergänzend zu den Kirchenbüchern für die Familienforschung auch die Register der Standesämter herangezogen werden. Diese sind für die vorliegende Arbeit allerdings nicht ausgewertet worden, da der Gesetzgeber sie den Genealogen aufgrund der Regelungen im Personenstandsgesetz nicht zugänglich machen wollte.
Es werden die Daten des Ehemannes angeführt, Name, Beruf, Eltern, Geburts- und Sterbedaten, danach die Daten der Ehefrau. Die Kinder werden unter der Ordnungsziffer der Familie in einem separaten Absatz unter fortlaufender Numerierung zusammengefaßt. Auf eine spätere Eheschließung oder uneheliche Verbindung wird unter Angabe der betreffenden Ordnungsziffer verwiesen.
[1] Überarbeitete Fassung des Vortrags im Pfarrhaus Elbenberg am 11.6.1999
[2] Eisenberg, Kirchenbuchverzeichnis der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, 1973 (Monographia Hassiae Heft 3).
[3] Büff, Kurhessisches Kirchenrecht, 1861, S.436.
[4] StAM, Kataster I, Ippinghausen B 2 (1788), § 11.
[5] Zur Umrechnung der kurhessischen Währung s. Tabellen enthaltend die Verhältniszahlen für die Umrechnung der in Preußen bisher gültigen Landesmaße und Gewichte, PrGS. 1869 S.758ff.; Knöppel, Erläuterungen der Maß-, Gewichts- und Münzeinheiten, in: Jahrbuch Geschichtsverein Naumburg Bd.7 (1987), S.129f.
[6] StAM, Katastervorbeschreibung Altendorf 1807, § 10, abgedruckt in: Jahrbuch Geschichtsverein Naumburg Bd.7 (1987), S.8ff.
[7] KABl. 1997 S.117, 1998 S.123ff.
[8] Rundverfügung des Landeskirchenamtes Kassel vom 11.12.1995, Az. A 4482/95 – R 512.
[9] vgl. Wischhöfer, Das Landeskirchliche Archiv Kassel – Die Aufbauphase 1993-1996, in: JB der Hess. Kirchengeschichtlichen Vereinigung, Bd.47 (1996), S.227ff. sowie Übersicht zur Sicherungsverfilmung auf S.238.
[10] Bach, Kirchenstatistik der ev. Kirche im Kurfürstentum Hessen, 1835, S.140ff.
[11] Das preußische Staatsministerium hat zur Durchführung des Gesetzes vom 27.12.1927 (Pr.GS S.211) die Gutsbezirke u.a. im Kreis Wolfhagen mit Wirkung vom 30.9.1928 aufgelöst; Amtsblatt der Regierung zu Kassel 1928, S.3 der Sonderbeilage zu Nr.39.
[12] StAM, 275 Naumburg acc.105-111 [für die Jahre 1723-1818]; Pfarreiarchiv Elbenberg [für die Jahre 1778-1875 mit Eintragungen von Elben, Elberberg, Altendorf und Naumburg].
[13] Knöppel, Soldaten im fremden Kriegsdienst, in: Dorfchronik Elbenberg, 1987, S.41f.
[14] HFK Bd.7 Sp. 315.
[15] StAM 340 v.Buttlar-Eb. Nr.373; ZHG Bd. 11 (1867) S.355 betr. das Cronaugische Benefizium.
[16] Nebelsieck, Geschichtsbl. f. Waldeck u. Pyrmont, Bd. 35(1935), S.11.
[17] Pfarreiarchiv Elbenberg, Elbisches Presbyterial Protocoll 1776-1899.
[18] Kuchenbecker, Anal. Hass., Coll. IX, S.181.; J.A.Th. Ludwig Varnhagen, Grundlage der Waldeckischen Landes- und Regentengeschichte, Bd.2, 1853, S.55.
[19] Dorfchronik Elbenberg, 1987, S.224ff.
[20] vgl. Feige, Familiennamen haben ihre Blütezeit und ihren Herbst, in: Jahrbuch Geschichtsverein Naumburg Bd. 5 (1985), S.40ff.
[21] Guth, Einwohner- und Familienbuch Kirchberg 1350 bis 1900, 1996.
[22] Der Geschichtsverein Naumburg beabsichtigt, in den nächsten Jahren die katholischen Kirchenbücher von Naumburg sowie die evangelischen Kirchenbücher von Altendorf zu bearbeiten; die Kirchenbücher von Altenstädt wurden von @Georg Feige bereits verkartet.
[23] Im Staatsarchiv Marburg vorhanden.
[24] Gesetz-Bulletin des Kgr. Westphalen 1808, 1.Teil, S.3ff.
[25] Pr.GS 1874 S.95ff.
Quellennachweis: erstellt von Dr. Volker Knöppel